Feuerverbot 2022
Generelles Feuerverbot im Freien
Das generelle Feuerverbot im Freien untersagt das Entfachen von Feuern jeglicher Art mit dem Ziel, das Entstehen von Flur- und Waldbränden bei sehr grosser Waldbrandgefahr zu verhindern.
Verhaltensregeln
Bei einem generellen Feuerverbot im Freien sind alle offenen Flammen absolut verboten, unabhängig von der Nutzung und Anwendung bei speziellen Anlässen.
Ausserhalb des Waldgebietes werden Feuer für die Zubereitung von Speisen (fest installierte Grillanlagen, Gas- oder Elektrogrills) toleriert. Voraussetzung dafür ist die ständige Überwachung des Feuers und die Verfügbarkeit nötiger Mittel, um das Feuer im Bedarfsfall zu löschen (Feuerlöscher, Wasserschlauch o.Ä).
Konsequenzen
Man darf nicht ausser Acht lassen, dass beim Entfachen eines Feuers oder dem Betrieb eines Grills Rauch entsteht und eine Drittperson aufgrund dessen die Feuerwehr alarmieren könnte. Die Feuerwehr ist in solch einem Fall von Amtswegen her verpflichtet auszurücken und allenfalls zu intervenieren.
Es versteht sich von selbst, dass das Feuer unter der vollen Verantwortung der Person ist, welche es entfacht hat und somit diese auch für die entstandenen Kosten und Schäden zur Verantwortung gezogen wird.
Die zuständige Behörde behält sich in jedem Fall das Recht vor, die Verwendung von installierten Anlagen und Grills zu verhindern und für die entsprechenden Orte ein Feuerverbot auf unbestimmte Zeit auszusprechen.
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